Die Sportanlage (Hallen und Plätze) darf unter Einhaltung des Hygienekonzepts wieder genutzt werden. Die Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume dürfen unter der Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln genutzt werden. Die Nutzung dieser Räume soll auf ein Minimum beschränkt bleiben!